Seit dem 19.4.2019 gilt eine Bootfahrverordnung für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Die neue Verordnung bzw. Regeln enthalten auch Verbote für Isar Schlauchboot-Fahrer. Aber sie ist nicht als ein generelles Isar Schlauchboot Verbot zu sehen. Wenn ihr euch also demnächst auf eine Schlauchboot-Tour vorbereitet, solltet ihr ein paar Dinge beachten.
Wir haben für euch die Wichtigsten Neuerungen für eure nächste Isar-Tour zusammengefasst. Diese gelten bisher nur für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Für den Landkreis und Stadt München gelten die bisherigen Regeln und Verbote und bleibt auch weiterhin erlaubt. Am relevantesten dürfte für euch das Befahrungsverbot ab der Thalkirchner Brücke (Zoo Hellabrunn) sein. Das Schlauchboot Fahren im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist ab dem 1.6 erlaubt.
Vom 1.6. bis 15.10. dürfen Schlauchboot- und andere Bootsfahrer die Isar südlich von Bad Tölz befahren. Ab Bad Tölz bis zur Landkreisgrenze München ist es bis zum 31.12. erlaubt. Da heißt ihr habt viereinhalb Monate im Jahr für eure Isar-Tour Zeit.
Die Grenze der Isar zwischen dem Landkreis München und dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen liegt beim Kloster Schäftlarn. Genauer gesagt beim beliebten Biergarten des Gasthauses zum Bruckenfischer. Für den Landkreis und Stadt München gelten weiterhin die bisherige Bootsverordnung.
Foto: Rodrigo De Mendoza